Kinder-MUKI
Folgende Untersuchungen sind für Ihr Kind vorgesehen:
Erste Untersuchung des Neugeborenen wird im Krankenhaus unmittelbar nach der Geburt durchgeführt und beinhaltet das Neugeborenen-Screening.
Zweite Untersuchung in der 1. Lebenswoche wird bei den meisten Babies auch im Krankenhaus durchgeführt.
Dritte Untersuchung 4. – 7. Lebenswoche:
Übertragen der Ergebnisse der bisherigen Messungen, Überprüfung der Reflexe, Augenreaktion und Hörvermögen. Herz und Lunge werden abgehört, die Wirbelsäule wird beurteilt.
Vierte Untersuchung 3. – 5. Lebensmonat:
Messen, wiegen, Beurteilung des kindlichen Bewegungsverhaltens (Bauchlage, greifen), Prüfung des Hör-und Sehvermögens und der Schädellücken.
Fünfte Untersuchung 7. – 9. Lebensmonat:
Messen, wiegen, Prüfung der altersgerechten Bewegungsmuster (sitzen, vom Rücken auf den Bauch drehen), Prüfung der Geschicklichkeit des Kindes (gezieltes Greifen).
Die Gehör-Untersuchung sollte beim HNO-Arzt gemacht werden.
Sechste Untersuchung 10. – 14. Lebensmonat:
Beurteilung der grob- und feinmotorischen Geschicklichkeit (alleine stehen, erste Schritte, Gegenstände wegwerfen), Prüfung der sprachlichen Entwicklung (erste Worte), erste Zähne.
1. Augen-Untersuchung darf nur beim Augen-Facharzt oder in einer Augenambulanz durchgeführt werden.
Siebente Untersuchung 22. – 26. Lebensmonat:
Beurteilung der Entwicklung des Kindes hinsichtlich Motorik, Sprache und Psyche.
2. Augen-Untersuchung darf nur beim Augen-Facharzt oder in einer Augenambulanz durchgeführt werden.
Achte Untersuchung 34. – 38. Lebensmonat
Neunte Untersuchung 46. – 50. Lebensmonat
Zehnte Untersuchung 58. – 62. Lebensmonat
Prüfung der motorischen und psychischen Entwicklung, Zähne, Sprache.
Reif für den ersten Schultag!